Ein Jobtitel ist noch kein rechtlicher Status
Im Vertrieb bezeichnet „Sales Manager“ oft jemanden, der Kunden berät und Abschlüsse macht. „Teamleitung“ kann die Koordination von Terminen und die Unterstützung von Kollegen meinen. Für sich allein sagt beides noch nicht, dass der Betriebsrat für diese Person unzuständig ist.
Das Betriebsverfassungsgesetz gilt grundsätzlich für die dort definierten Arbeitnehmer, auch im Außendienst. Leitende Angestellte sind nach § 5 Abs. 3 grundsätzlich ausgenommen, soweit das Gesetz nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Maßgeblich sind Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder Betrieb. Eine Bezeichnung in einer E-Mail-Signatur entscheidet das nicht.
§ 5 BetrVG ↗Diese Befugnisse sind die entscheidenden Anker
§ 5 Abs. 3 nennt verschiedene Voraussetzungen. Eine davon ist die Berechtigung, selbstständig Beschäftigte einzustellen und zu entlassen. Eine Empfehlung an die Personalabteilung ist etwas anderes als eine eigene rechtliche Entscheidung. Deshalb kommt es darauf an, welche Befugnis dir zusteht und welche Bedeutung sie tatsächlich hat.
Ein weiterer Anker ist Generalvollmacht oder Prokura; die Prokura darf im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend sein. Wer lediglich Angebote innerhalb fester Vorgaben freigibt oder Kundenverträge unterschreibt, hat damit noch nicht automatisch diesen Status. Die konkrete Vollmacht und ihre Bedeutung müssen geprüft werden.
Außerdem können bestimmte wichtige Aufgaben für Bestand und Entwicklung des Unternehmens oder Betriebs maßgeblich sein. Dafür verlangt das Gesetz besondere Erfahrungen und Kenntnisse sowie eine im Wesentlichen weisungsfreie Entscheidung oder maßgebliche Beeinflussung. Hohe Verantwortung als Schlagwort reicht nicht. Auch Vorgaben und die Zusammenarbeit mit anderen können in dieser gesetzlichen Konstellation bestehen.
§ 5 Abs. 3 BetrVG ↗Die entscheidende Frage lautet: Was darfst du wirklich?
Zwei Beschäftigte heißen „Sales Manager“. Eine Person führt Kundengespräche, pflegt das CRM und hält sich an einen vorgegebenen Provisionsplan. Die andere hat eigene, rechtlich erhebliche Personalbefugnisse oder erfüllt eine andere gesetzliche Voraussetzung für leitende Angestellte. Der gleiche Titel beantwortet ihre Einordnung nicht.
Bei der ersten Person wäre der Titel allein kein Grund, die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes auszuschließen. Bei der zweiten sind die jeweiligen gesetzlichen Merkmale genauer zu prüfen. Eine Rolle mit Teamkoordination kann ebenfalls sehr unterschiedlich ausgestaltet sein.
Für eine Beratung helfen daher konkrete Antworten: Wer unterschreibt Personalentscheidungen? Brauchst du eine Freigabe? Welche Vollmacht besteht? Welche Entscheidungen kannst du bei wichtigen Unternehmensaufgaben eigenständig treffen oder maßgeblich beeinflussen? Beschreibe Befugnisse und Abläufe, statt nur Organigramm und Titel vorzulegen.
Hohes Gehalt allein erledigt die Frage nicht
§ 5 Abs. 4 enthält Kriterien für Zweifelsfälle bei der Einordnung nach Absatz 3 Nummer 3. Dazu gehören unter bestimmten Bedingungen Leitungsebene und Entgelthöhe. Das ist kein allgemeiner Satz, nach dem jeder gut verdienende Verkäufer automatisch ein leitender Angestellter wäre.
Gerade im provisionsabhängigen Vertrieb kann ein erfolgreicher Monat den Verdienst stark erhöhen. Die Prüfung muss trotzdem an den gesetzlichen Merkmalen ansetzen. Ein Firmenwagen oder eine hohe Zielquote ersetzt diese Merkmale ebenfalls nicht.
§ 5 Abs. 4 BetrVG ↗Was die Einordnung für deine Mitsprache verändert
Wenn du Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes bist, können die jeweiligen Betriebsratsrechte für dich relevant sein: etwa Mitbestimmung bei gemeinsamen Vergütungsregeln oder Begleitung bei bestimmten Gesprächen. Die Einordnung sagt noch nicht, dass jede einzelne Provisionsforderung berechtigt ist. Dafür bleibt dein Vergütungsmodell entscheidend.
Für leitende Angestellte kann nach dem Sprecherausschussgesetz eine andere Interessenvertretung in Betracht kommen. § 1 sieht in Betrieben mit in der Regel mindestens zehn leitenden Angestellten die Wahl eines Sprecherausschusses vor und enthält Regeln für kleinere Betriebe. Dessen Rechte sind nicht einfach dieselben wie die eines Betriebsrats.
Geschäftsführer als vertretungsberechtigte Organe sind wiederum gesondert zu betrachten. Ihre Stellung sollte nicht mit der eines angestellten Sales Managers vermischt werden. § 5 Abs. 2 enthält hierfür eigene Ausnahmen.
§ 1 SprAuG ↗§ 5 BetrVG ↗Wenn deine Frage die Berechnungsformel betrifft, hilft der Beitrag Provision und Mitbestimmung ↗.
Andere Gesetze brauchen ihre eigene Prüfung
Der Begriff „leitender Angestellter“ darf nicht ungeprüft von einem Gesetz ins nächste übertragen werden. § 14 KSchG enthält für bestimmte Führungskräfte eigene Voraussetzungen und Folgen. § 18 ArbZG nimmt unter anderem leitende Angestellte im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG aus seinem Anwendungsbereich aus.
Das bedeutet nicht, dass ein Manager-Titel sämtliche Arbeitnehmerschutzrechte beseitigt. Ob Arbeitszeitregeln, Kündigungsschutz oder Vergütungsrechte greifen, ist am jeweiligen Gesetz und deiner Stellung zu prüfen. Besonders vor einer Wahl, einer Kandidatur oder bei einer Kündigung ist eine belastbare Einordnung wichtig.
§ 14 KSchG ↗§ 18 ArbZG ↗So bereitest du die Statusfrage vor
Halte Arbeitsvertrag, Stellenbeschreibung, Vollmachten und konkrete Entscheidungswege für eine Beratung bereit. Notiere auch, wo Genehmigungen nötig sind und wie deine Aufgaben tatsächlich durchgeführt werden. Einzelne Beispiele sind hilfreicher als die Aussage „Ich bin halt Führungskraft“.
Eine sachliche Nachfrage lautet: „Auf welches Merkmal des § 5 Abs. 3 stützen Sie meine Einordnung, und welche Befugnis soll es erfüllen?“ Das ist eine redaktionelle Gesprächshilfe, keine vorgeprüfte Erklärung für einen Rechtsstreit.
Diese Website entscheidet deinen Status nicht. Für eine verbindliche Prüfung und mögliche Fristen sind eine Gewerkschaft oder qualifizierte arbeitsrechtliche Beratung passende Stellen. Bitte sende dem Verlag keine vertraulichen Personalunterlagen oder internen Organigramme.