Prüfe, wozu du tatsächlich zugestimmt hast
Ein Angebot angefordert, in einem Vergleichsportal eine Nummer eingegeben oder früher Kunde gewesen: Schau auf den genauen Wortlaut und das benannte Unternehmen. Die Erlaubnis muss bereits vor dem Werbeanruf bestehen. Erst im Gespräch um eine Zustimmung zu bitten, macht den vorherigen Anruf nicht zulässig.
Hast du ausdrücklich um einen Rückruf zu einem bestimmten Angebot gebeten, kann die Einordnung anders ausfallen als bei Werbung ohne Kontaktwunsch. Reine Serviceanrufe zu einem laufenden Auftrag sind ebenfalls anders zu prüfen. Für geschäftlich angesprochene Unternehmen gelten andere Maßstäbe; dieser Beitrag richtet sich an Privatkunden.
§ 7 UWG ↗ · Bundesnetzagentur · Einwilligung und Werbeanrufe ↗
Du kannst die Werbung ausdrücklich stoppen
Widerrufe eine möglicherweise erteilte Werbeeinwilligung nachweisbar und widersprich der Nutzung deiner Daten für Direktwerbung. Verlange bei Bedarf Auskunft darüber, woher das Unternehmen deine Nummer hat und welche Einwilligung es zugrunde legt. Die Löschung aller Daten ist nicht in jedem Fall möglich: Für Vertragsabwicklung oder gesetzliche Pflichten können andere Grundlagen bestehen. Für weitere Direktwerbung darf ein wirksamer Widerspruch nicht einfach ignoriert werden.
„Ich widerrufe eine möglicherweise erteilte Einwilligung in Werbeanrufe und widerspreche der Verarbeitung meiner Kontaktdaten für Direktwerbung. Bitte kontaktieren Sie mich nicht mehr zu Werbezwecken. Bitte teilen Sie mir mit, aus welcher Quelle Sie meine Telefonnummer haben.“
Diese Formulierung ist eine allgemeine Hilfe. Sie widerruft keinen Vertrag und ist keine Klage oder Fristwahrung.
Notiere den Inhalt, bevor die Erinnerung verblasst
Datum, Uhrzeit, angezeigte Rufnummer, genanntes Unternehmen und beworbenes Produkt sind für eine Beschwerde nützlich. Halte fest, ob ein Gespräch zustande kam, was angeboten wurde und ob du schon widersprochen hattest. Sichere deine Anrufliste und vorhandene schriftliche Kontaktwünsche oder Widerrufe.
Zeichne Gespräche nicht heimlich auf. Die unbefugte Aufnahme nichtöffentlicher Worte kann strafbar sein. Ein zeitnahes eigenes Gedächtnisprotokoll ist der vorsichtigere Weg.
Beschwerde und persönlicher Anspruch sind verschiedene Schritte
Bei einem tatsächlich geführten unerlaubten Werbegespräch kannst du die Bundesnetzagentur einschalten. Für ständige Anrufversuche ohne Gespräch gibt es dort einen eigenen Beschwerdeweg zu belästigenden Anrufversuchen. Nutze den Weg, der den tatsächlichen Ablauf beschreibt.
Die Bundesnetzagentur prüft Verstöße und kann gegen Unternehmen vorgehen. Eine Geldbuße ist keine Auszahlung an dich; die Behörde beendet auch keinen privaten Solarvertrag. Für Probleme mit der Verwendung deiner Daten kommt zusätzlich die zuständige Datenschutzaufsicht in Betracht. Individuelle Unterlassungs- oder Ersatzansprüche brauchen eine eigene Prüfung.
Schon unterschrieben? Prüfe den Vertrag gesondert
Ein unzulässiger Anruf allein lässt eine spätere Bestellung nicht automatisch entfallen. Prüfe, wie und wann der Vertrag geschlossen wurde und ob ein Widerrufsrecht besteht. Wurden falsche Angaben gemacht, ist zusätzlich die konkrete Erklärung und ihre Bedeutung für deine Entscheidung wichtig. Unser Leitfaden für PV-/Wärmepumpenpakete ordnet diese Wege ein.
Für eine individuelle Vertragsprüfung ist die Verbraucherzentrale deines Bundeslandes oder anwaltliche Beratung zuständig. Kläre Angebot, Kosten und Fristen direkt dort.